wohnmobil uberladen - Polizeikontrolle
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Wohnmobil überladen !?

Wohnmobil überladen ? Was gilt eigentlich ganz genau in der Schweiz für Wohnmobile bis 3.5 t ? Ich will es genau wissen: wie sind Wohnmobile in der Schweiz gesetzlich definiert und was gilt es genau zu beachten bezüglich Gesamtgewicht und Achslast. Hier die Fakten zur Recherche und in einem weiteren Artikel der Praxistest mit unserem Adria Twin Supreme 640 SGX.

Die gesetzliche Grundlage zu Wohnmobil überladen

Die gesetzliche Grundlage bildet die „Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. Mai 2019)„. Darin sind die Wohnmobile bis 3.5 t wie folgt definiert:

Art. 11 Transportmotorwagen nach schweizerischem Recht

1 «Transportmotorwagen» sind Motorwagen zum Personen- oder Sachentransport sowie Motorwagen zum Ziehen von Anhängern. Motorwagen, deren Aufbau als Nutzraum (Werkstatt, Verkaufsladen, Ausstellungslokal, Büro, Laboratorium usw.) dient, sind den Sachentransportmotorwagen gleichgestellt. Motorwagen, bei denen mindestens drei Viertel des zur Verfügung stehenden Volumens (inkl. Führer- und Gepäckraum) als Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet ist, sind den Personentransportmotorwagen gleichgestellt und gelten mit bis zu neun Sitzplätzen (einschliesslich Führer und Führerin) als Wohnmotorwagen.
2 Es werden die nachstehenden Arten von Transportmotorwagen unterschieden:
«Personenwagen» sind leichte Motorwagen zum Personentransport mit höchstens neun Sitzplätzen einschliesslich Führer oder Führerin (Klasse M1 bis 3,50 t);
«Schwere Personenwagen» sind schwere Motorwagen zum Personentransport mit höchstens neun Sitzplätzen einschliesslich Führer oder Führerin (Klasse M1 über 3,50 t);

Auszug VTS (Stand am 1.5.2019)

Ferner steht im gleichen Artikel 11 unter Punkt 3 noch folgende Präzisierung zu Wohnmotorwagen:

3 Wohnmotorwagen und Fahrzeuge mit aufgebautem Nutzraum (Art. 11 Abs. 1) werden im Fahrzeugausweis lediglich als leichte oder schwere Motorwagen bezeichnet und nach ihrer Zweckbestimmung umschrieben. Dient ein Fahrzeug dem Personen- und Sachentransport, so sind Platzzahl und Nutzlast im Fahrzeugausweis einzutragen. Die kantonale Zulassungsbehörde kann ein Fahrzeug, das durch Austausch wesentlicher Teile seine Art wechselt, zwei Fahrzeugarten zuordnen.

Auszug VTS (Stand am 1.5.2019)

Kurz und knapp: Wohmotorwagen bis 3.5 t sind ganz einfach als leichte Motorwagen eingestuft und sind damit einem normalen Personenwagen bis 3.5 t gleichgesetzt. Im EU-Kontext sind dies Fahrzeuge der Klasse M1 bis 3.5 t. Wohnmobil überladen hat auch eine gesetzliche Grundlage in anderen Staaten. Dazu mehr in einem späteren Artikel.

Gesamtgewicht, Nettogewicht und Achslast

Artikel 11 sagt schon mal aus, dass im Fahrzeugausweis die Platzzahl und die Nutzlast einzutragen ist. Ebenfalls definiert die VTS-Verordnung den Begriff „Gesamtgewicht“ unter „Art. 7 Gewichte“ . Aber die Achslast wird in der Verordnung unter „Art. 8 Lasten“ nur rudimentär umschrieben und lässt im ersten Moment die Auffassung zu, dass für Wohnmotorwagen bis 3.5 t keine weitergehende Regelung gilt. Aber weit gefehlt – die Fussnote „67“ im Art. 8 führt uns zur VTS-Verordnung Version 10.6.2005 (AS 2005) und dort führt der Artikel 11 folgendes aus:

Art. 44 Abs. 1 und 5
1 An leicht zugänglicher Stelle muss, unter Vorbehalt von Absatz 3, ein Schild aus dauerhaftem Material angebracht sein, das unverwischbar den Namen des Herstellers oder der Herstellerin, die Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer, z. B. VIN-Code mit 17 Stellen), das Garantiegewicht, das garantierte Gesamtzugsgewicht (bei Zugfahrzeugen), bei Motorwagen und ihren Anhängern zusätzlich die garantierte Achslast der einzelnen Achsen, bei Sattelanhängern zusätzlich die garantierte Sattellast sowie eine allfällige EG-Genehmigungsnummer enthält.

VTS 10.6.2005 AS 2005

Kurz und knapp: Das maximale Gesamtgewicht, Leergewicht, Nutzlast und Anzahl Sitzplätze werden im Fahrzeugausweis eingetragen. Die Achslast und das Garantiegewicht findest Du entweder im Fahrzeugausweis oder auf dem Herstellerkleber an deinem Fahrzeug !

Grundlage für polizeiliche Gewichtskontrollen.

Im Jahr 2013 versuchte der Nationalrat Hans Grunder mit einer Motion mehr Flexibilität bei Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen zu erreichen. Der Bundesrat lehnte dies ab und liefert in der Begründung gleich die beste Umschreibung der geltenden Grundlage für die polizeilichen Gewichtskontrollen:

Das schweizerische Strassenverkehrsrecht sieht, wie im Übrigen auch die Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, keine Toleranz für Überladungen vor. Um jedoch möglichen Ungenauigkeiten der verschiedenen Wägeeinrichtungen (z. B. Brückenwaagen, Radlastwaagen, alte/neue Waagen) oder aufgrund von äusseren Umständen (z. B. Messplatz, Witterungsbedingungen) Rechnung zu tragen, wird in der Schweiz bei polizeilichen Gewichtskontrollen ein Sicherheitsabzug von 3 Prozent vom Messergebnis vorgenommen (Verordnung des Astra vom 11. Mai 2008 zur Strassenverkehrskontrollverordnung, VSKV-Astra; SR 741.013.1).
Liegt bei einer polizeilichen Gewichtskontrolle nach Vornahme des obenerwähnten Sicherheitsabzugs eine Gewichtsüberschreitung von nicht mehr als 5 Prozent vor, wird die Übertretung im einfachen Ordnungsbussenverfahren geahndet. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen beträgt die entsprechende Busse maximal 200 Franken.

Auszug CURIA VISTA 13.3940 MOTION – www.parlament.ch
Wohnmobil überladen ? Welche Toleranzen.

Kurz und knapp: Wohnmobil überladen? 3% Toleranzabzug kannst Du in der Schweiz bei einer Gewichtskontrolle erwarten und alles darüber kostet (rasch viel). Die separat kontrollierte Achsenlast wird gemäss Praxis gleich gehandhabt (3% Toleranzabzug) – also auch eine dortige 5% Überschreitung dürfte sehr teuer werden und ein Strafverfahren nach sich ziehen.

FAZIT

Es führt kein Weg an einer eigenen Kontrolle des Gesamtgewichtes UND der Achslasten Deines Wohnmobils vorbei ! Wohnmobil überladen ist schnell passiert. Vielleicht ist sogar eine Gewichtsliste mit Deinen möglichen Zuladungsgegenständen nötig, damit Du rasch verschiedene Zuladungsituationen nachrechnen kannst. Alles andere endet in einer Busse oder es droht eine Anzeige mit individuellem Strafmass. Im Ausland sieht es nicht besser aus – 3.5 t und basta !

11 Comments

  • Norbert

    Hallo zusammen,
    ich möchte uns kurz vorstellen! Wir sind Norbert und Susanne, beide um die 60 und mit einem schwarzen Pössl, meist in Italien und Griechenland unterwegs!
    Uns würde interessieren wie die Schweizer Polizei bei einer Überschreitung Gesamtgewichts verfährt?
    Einmal die Buße ist klar, damit könnte ich leben, oder muss ich abladen, bis das Gewicht stimmt? Das könnte unter Unständen teuer werden! Unser Summit bringt 3400kg auf die Waage! Ohne Reisegepäck und ohne Vorräte! Allerdings mit vollem Tank, 2 Personen 5 kg Gasflasche und leerem Wassertank! Wasser werde ich wohl erst füllen, wenn ich in Italien bin! Eventuell 10 Liter für die Toilettenspülung einfüllen und die Räder zu Hause lassen!
    Eine Auflastung wäre mit dem Maxi Fahrwerk problemlos möglich, macht aber für uns keinen Sinn!
    Viele Grüße aus dem Schwabenland
    Norbert

    • Daniel - Blogger

      Hallo Norbert und Susanne, Euer Spielraum bei einer Kontrolle in der Schweiz bewegt sich in der 3% Toleranz und bei Überschreiten von 5% des erlaubten Gewichtes wird es richtig teuer und führt zu einer Strafanzeige. Nehmen wir an, dass euer Pössl für 3,5 t zugelassen ist. Dann wäre der Toleranzspielraum abgerundet bei 100kg. Und jetzt das ABER ! Ihr müsst dabei auch die Achslasten beachten und da könntet ihr bereits bei 3,4 t schon weit darüber sein. Die Sache ist also nicht einfach mit Totalgewicht erledigt. Am besten wirklich mal auf die Waage und dabei auch die Achslasten wiegen und mit dem Fahrzeugschein vergleichen. Bei einem Unfall mit Überladung kommen dann noch grobe versicherungstechnische Probleme dazu … ehrlich gesagt: das Risiko lohnt sich nicht und brächte sehr viel Ärger mit den Schweizer Behörden. Besser weniger Diesel, leerer Wassertank und vorher auf die Waage. Viele Grüsse aus derzeit Südportugal, Daniel

  • Robert

    Und ganz wichtig: Nie auf die Herstellerangaben zum Leergewicht verlassen. Die Zuladung ist ein derart wichtiges Verkaufsargument, dass die dabei jeden legalen Trick nutzen, um das schönzurechnen. Oder auch illegale Tricks. Bei Hymer gab es deswegen gerade eine Hausdurchsuchung.

  • Tommy Neumann

    Ich habe einen Wohnwagen, der nicht überladet sein darf. Hilfreich war hierbei zu lesen, dass es einen gewissen Toleranzabzug des Gesamtgewichts bei einer Kontrolle gibt. Ich denke, ich werde meinen Wohnwagen von einem Fachunternehmen wiegen lassen.

  • Rene Handschin

    Guten Morgen miteinader
    warum nicht bis 4t die Wohnmobile sind ja aufgebaut bis 4t
    die Bremsen sind heute so Konstruiert das sie Halten und der Aufbau vom Wohnmobil ebenfals
    wenn du ein Wohnmobil Kaufst bis 3,5T und es schon 3,1t wiegt ist es vorbei mit 2Erwachsene & 2Kinder
    ich kann es nicht verstehen warum nich 4t. gesamtgewicht zu zulassen
    es grüessli
    Rene Handschin

    • Daniel - Blogger

      Hallo Rene, Zwei Aspekte spielen in dieser 3,5 t-Frage eine grosse Rolle: Führerscheinkategorie mit Fahrerlaubnis bis 3,5 t (insbesondere in CH & AT) und die Möglichkeit einer Auflastung. In Deutschland können viele etwas ältere Personen mit deren Führerschein noch Fahrzeuge bis 4,1 t fahren. Dafür darf dann mit einem WoMo über 3,5 t nur noch mit 100 km/h gefahren werden. Andererseits kann unter Umständen ein WoMo mit 3,5 t noch aufgelastet werden, womit dann zB eine Gesamtgewicht von 4,1 t möglich wird. Die Hersteller kennen natürlich diese 3,5 t Sache bezüglich Führerschein und bauen die Fahrzeuge entsprechend. Wer also einen Führerschein für (leichte) LKWs besitzt, hat mehr Möglichkeiten – auch um zum Beispiel sein 3,5 t WoMo mit technischer Verstärkung (Auflastung) auf eine höhere Gesamtzuladung zu bringen. Wer solche Möglichkeiten via den Führerschein hat, ist natürlich beim Kauf eines WoMo gut beraten, auch dem Aspekt „spätere Auflastung“ etwas Augenmerk zu geben. Viele Grüsse, Daniel

    • Daniel - Blogger

      Hallo Ermano, Oh, herzlichen Dank für Deine lobenden Worte. Ist uns natürlich ein Ansporn weiterhin interessanten und auch vielfältigen Content unseren Lesern/Innen zu liefern. VG, Daniel

  • Joachim Hussing

    Dies war ein interessanter Artikel über Personentransporte. Ich denke darüber nach, später in diesem Jahr mit einem Wohnmobil zu reisen. Ich werde mir diese Tipps unbedingt merken, um sicherzustellen, dass das Wohnmobil nicht überladen wird.

  • Hansjürg Wieland

    Mit grossem Interesse haben wir eure Blogs gelesen. Nach mehrjähriger Odyssee stehen wir nun kurz vor dem Kauf eines Adria Twin Supreme 640 SGX ( wie ihr vermutlich vor 1 Jahr). Euer Fahrzeug ist ja sehr gut ausgerüstet; aus Gewichtsgründen ( wir haben 2 grosse Hunde) müssen wir da etwas restriktiver sein. Welche eurer Optionen haltet Ihr nun nach halbjähriger Erfahrung für unverzichtbar, welche ( nicht georderte) Optionen vermisst ihr aus heutiger Sicht? Würdet ihr das Fahrzeug heute wieder kaufen? Wenn ja, mit welchen Veränderungen?
    Wäre super, von euch zu hören.
    Liebe Grüsse Mona und Hansjürg

    • Daniel

      Hallo Mona und Hansjürg,
      Lieben Dank für Euren Kommentar – hoffen Eure Odyssee findet ein Ende und Vorfreude kehrt ein :). Gleich vorweg – ja, wir würden den 640 SGX wieder kaufen. Das Konzept mit dem Hubbett, die grosse Ladefläche und das Raumkonzept bringen im Alltag echte Vorteile. Bei Gewichtsüberlegungen fallen Optionen wie «Automatikgetriebe, Batterien, Markise, Kraftstofftank, Anhängerkupplung und elektr. Schiebetür» am meisten ins Gewicht (zusammen fast + 150 kg !). Hier gilt es abzuwägen. Kosten sind auch ein Faktor – zB bei Motorik. 150 PS finden wir immer noch als optimal … nie Probleme mit Kraftreserven. Wir fahren auch sehr gut mit Handschaltung und ohne Anhängerkupplung und elektr. Schiebetür. Weil autarkes Stehen für uns wichtig ist, sind grösserer Kraftstofftank und Batterien wichtig. Auf Markise wollten wir nicht verzichten. All diese Elemente würden wir wieder wählen. Der grössere Dieseltank kann trotz Dieselheizung eventuell in Gewichtsersparnisüberlegungen einbezogen werden. Wer Reichweite oder regelmässigeres Betanken nicht als Musskriterium sieht, kann darauf verzichten. Liste «unverzichtbar» ist kurz: Rückfahrkamera (abwägen ob als Adria-Option oder separat mit Radio/Navi verbauen lassen) und «klappbare Spiegel» (es war schon oft eng !). Weglassen «Matratzenüberzug», «DeadLock»-Schliessung (besser HEOSafe verbauen) und eventuell el. Fussbodenheizung (angenehm, aber 5kg mehr und geht nur bei Landstrom). Wir erachten auch den Standard 90l Kühlschrank als gut für 2 Pers. – neu gäbe es mit 14 kg mehr ein 152 l – Modell. Was würden wir verändern? Ein Mehr an elektr. Ausstattung wie der neu im 2020-Modell als Option verfügbare «Spannungsverstärker BOOSTER». Wir würden versuchen, die 1. AGM-Wohnraumbatterie (leider eine Muss-Option) mit dem Händler als Gutschrift auszuhandeln und den Betrag gleich in eine mind. 100Ah-Untersitz Lithium-Batterie zu investieren. Strom ist rasch im Alltag das grösste Problem. 100Ah Lithium ist halbes Gewicht und bringt real mind. die doppelte verfügbare Strommenge (AGM-Batterien Probleme mit Tiefenentladung – nur 40-50% nutzbar). Wir ersetzten die Batterie sogar mit einer 200Ah Lithiumbatterie mit nur 29 kg. Die bei uns verbaute Luftfederung und die automatische Klimaanlage sind Komfortoption – angenehm für Fahrstabilität und gute Kühlung im Sommeralltag. Gewichtsmässig aber kein Faktor … eher eine Frage von Komfort vs Kosten. Noch zwei Tipps für Gewichtsersparnisse: wer keine Kleinkinder im Fahrzeug mitführt, kann getrost die sehr schwere ISOFIX-Halterung herausschrauben. 2. Tipp: eine Kunststoff-Gasflasche reicht bereits für Monate und ist immer noch mehr als halb voll (nur für Kochen und Warmwasser). Fahren also nur mit 1 Gasflasche und sparen mehr als 15 kg. Bei weiteren Fragen einfach eine e-Mail senden. LG Dani

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